Rekonstruktion der Buchhaltung
Wir ergänzen fehlende Zeiträume, korrigieren Fehler und bringen alles in Ordnung.
Eine Buchhaltung lässt sich auch dann in Ordnung bringen, wenn sie Monate oder Jahre im Rückstand ist. Wir ergänzen die fehlenden Zeiträume, korrigieren die Fehler und versetzen das Unternehmen in einen Zustand, der einer Prüfung standhält.
Wann eine Rekonstruktion nötig ist
Unternehmen kommen meist in einer von drei Situationen zu uns. Der bisherige Buchhalter hat die Zusammenarbeit beendet und die Unterlagen unfertig hinterlassen. Der Unternehmer hat selbst gebucht und ist in Rückstand geraten. Oder es kam eine Ankündigung der Steuerprüfung und es zeigte sich, dass die Unterlagen nicht in Ordnung sind.
In allen drei Fällen gilt dasselbe — je früher man es angeht, desto weniger kostet es. Sanktionen für verspätete Abgabe steigen mit der Zeit und manche Fristen lassen sich nicht mehr nachholen.
Wie wir vorgehen
Zuerst stellen wir den tatsächlichen Stand fest. Wir prüfen, was verbucht ist, was fehlt und welche Erklärungen eingereicht wurden. Daraus entsteht eine Übersicht über den Arbeitsumfang und darüber, was droht, wenn nichts unternommen wird.
Anschließend ergänzen wir die fehlenden Zeiträume, korrigieren falsch verbuchte Posten und reichen dort berichtigte Steuererklärungen ein, wo es erforderlich ist. Eine freiwillige Berichtigung ist fast immer günstiger als derselbe Fehler, den eine Prüfung feststellt.
Zum Schluss führen wir das Unternehmen in die laufende Buchhaltung über, damit sich die Lage nicht wiederholt.
Unvollständige Belege
Fehlende Belege lassen sich größtenteils rekonstruieren — aus Kontoauszügen, aus den Umsatzsteueraufzeichnungen des Lieferanten, aus der Korrespondenz mit Geschäftspartnern. Was sich nicht rekonstruieren lässt, beurteilen wir und erläutern die steuerlichen Folgen.
Preis
Den Preis legen wir erst fest, nachdem wir den tatsächlichen Umfang kennen. Die erste Bestandsaufnahme ist kostenlos und unverbindlich — erst daraus ergibt sich, wie viel Arbeit anfällt und was sie kostet.