# Steuererklärung in der Slowakei: Fristen, Verlängerung und was sich mitverschiebt

> Eine versäumte Frist ist einer der wenigen Fehler, die sich nicht heilen lassen.

Zdroj: https://mojatv.eu/de/blog/steuererklaerung-fristen-slowakei

Publikované: 29.07.2026

## V skratke

- Die Erklärung ist binnen drei Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraums abzugeben, beim Kalenderjahr bis 31. März.
- Die Frist lässt sich um drei Monate verlängern, bei ausländischen Einkünften um sechs.
- Die Anzeige der Verlängerung ist kein Antrag — die Finanzverwaltung genehmigt sie nicht, sie muss nur rechtzeitig eingehen.
- Eine freiwillige Berichtigung ist immer günstiger als derselbe Fehler, den eine Prüfung feststellt.

Die Fristen für die Steuererklärung in der Slowakei sind fest, und ihre
    Versäumung gehört zu den wenigen Fehlern, die sich nicht heilen lassen.


Die reguläre Frist


    Die Einkommensteuererklärung ist binnen drei Kalendermonaten nach
    Ende des Besteuerungszeitraums abzugeben. Beim Kalenderjahr also bis
    zum 31. März. Zum selben Termin ist die Steuer fällig.


Verlängerung

Die Frist lässt sich durch eine Anzeige verlängern, die vor Ablauf der ursprünglichen Frist eingeht:


    um höchstens drei volle Kalendermonate
    um höchstens sechs Monate bei Einkünften aus ausländischen Quellen



    Die Anzeige erfolgt elektronisch auf dem vorgeschriebenen Formular. Es ist
    kein Antrag — die Finanzverwaltung genehmigt sie nicht, sie muss lediglich
    rechtzeitig eingehen.


Was sich mit der Erklärung verschiebt


    Die Verlängerung verschiebt auch den Termin, ab dem die neue
    Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung gilt — bei regulärer Frist ab
    1. Juli, bei verlängerter ab 1. Oktober. Das sollte man vor der Entscheidung
    bedenken.


Sanktionen


    Für die nicht fristgerechte Abgabe droht ein Bußgeld, für verspätete Zahlung
    Verzugszinsen für jeden Tag. Beides addiert sich.


Berichtigte Erklärung


    Stellen Sie nach der Abgabe einen Fehler fest, reichen Sie eine berichtigte
    Erklärung ein. Eine Regel lohnt sich zu kennen: eine freiwillige
    Berichtigung ist immer günstiger als derselbe Fehler, den eine Prüfung
    feststellt.


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